ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
LUSSO Outdoor B.V., Bei der Handelskammer unter der Nummer 90824806 eingetragen, wendet die folgende allgemeine Geschäftsbedingungen an:
ARTIKEL 1. | BEGRIFFE
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, stets mit Großbuchstaben bezeichnet, in der nachfolgenden Bedeutung verwendet:
- LUSSO Außenbereich: LUSSO Outdoor B.V., der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in Utrecht.
- Gegner: jede natürliche oder juristische Person, mit der LUSSO Outdoor eine Vereinbarung geschlossen hat oder abzuschließen beabsichtigt.
- Konsument: eine Gegenpartei, natürliche Person, nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelnd.
- Parteien: LUSSO Outdoor und die Gegenpartei gemeinsam.
- Übereinkunft: jede Vereinbarung zwischen den Parteien, bei der sich LUSSO Outdoor gegenüber der Gegenpartei zur Lieferung von Produkten und/oder zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet.
- Produkte: die von LUSSO Outdoor zu liefernden Sachen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf modulare Außenküchen und verwandte Sachen, die nach den Wünschen der Gegenpartei zusammengestellt wurden.
- Arbeiten: die von LUSSO Outdoor durchzuführenden Arbeiten, einschließlich der Montage von Produkten und Reparaturarbeiten.
- Schriftlichschriftliche Kommunikation, per E-Mail oder auf andere Weise, die technisch gleichgestellt werden kann.
ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung.
- Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich zurückgewiesen.
- Abweichung ist nur möglich, falls ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
ARTIKEL 3. | ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
- Jedes Angebot ist unverbindlich, auch wenn eine Frist für die Annahme genannt ist.
- Angebote mit offensichtlichen Fehlern oder auf Basis von falschen Daten begründen keine Rechte.
- Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
- Die Gegenpartei, die im Namen anderer unterzeichnet, haftet gesamtschuldnerisch.
ARTIKEL 4. | DRITTE
- LUSSO Outdoor kann die Ausführung an Dritte delegieren; vorbehaltlich gesetzlicher Verpflichtungen haftet LUSSO Outdoor nicht für Fehler Dritter.
- Bestimmungen gelten auch zugunsten eingeschalteter Dritter.
ARTIKEL 5. | FRISTEN
- Fristen sind indikativ; Verzug tritt erst nach Mahnung und angemessener Frist ein.
- Versäumnis berechtigt nur zur Kündigung des betreffenden Teils, nicht zu zusätzlichem Schadensersatz.
ARTIKEL 6. | PFLICHTEN DER GEGENPARTEI & AUSFÜHRUNG
- Die Gegenpartei stellt rechtzeitig alle relevanten Informationen zur Verfügung.
- Die Gegenpartei leistet alle notwendige Unterstützung.
- Mangel der Gegenpartei kann zur Weiterberechnung zusätzlicher Kosten führen.
ARTIKEL 7. | UNTERSUCHUNG, BESCHWERDEN, GARANTIE
- Die Gegenpartei prüft unmittelbar nach der Fertigstellung, ob die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
- Kleine Mängel, die innerhalb von 30 Tagen behoben werden können, hindern die Übergabe nicht.
- Reklamationen unverzüglich melden; nach Abnahme liegt das Risiko beim Vertragspartner.
- Die Gegenpartei macht Anspruch auf die geltende Fabrikgarantie geltend.
ARTIKEL 8. | HÖHERE GEWALT
- Höhere Gewalt gilt bei externen Ursachen, die die Ausführung unmöglich machen.
- Bei fortwährendem höherem Gewalt dürfen Parteien den Vertrag auflösen ohne Richter.
ARTIKEL 9. | AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
- LUSSO Outdoor kann bei Nichterfüllung durch die Gegenpartei aussetzen oder kündigen.
- Im Falle der Insolvenz oder Pfändung ist die sofortige Kündigung möglich.
ARTIKEL 10. | PREISE, KOSTEN UND ZAHLUNGEN
- Preise und Nebenkosten werden ausdrücklich vereinbart.
- Parkgebühren für Arbeiten sind auf Kosten der Gegenpartei.
- Die Zahlung kann im Voraus oder in Raten erfolgen; für Verbraucher beträgt die Vorauszahlung maximal 50%.
- Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 21 TP3T pro Monat an; alle Inkassokosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.
ARTIKEL 11. | HAFTUNG
- LUSSO Outdoor haftet nur für direkten Schaden bei zurechenbarer Pflichtverletzung.
- Haftung beschränkt auf Reparatur, Ersatz oder Rechnungswert.
- Verjährungsfrist: 12 Monate, für Verbraucher 24 Monate.
ARTIKEL 12. | EIGENVORBEHALT
- Produkte bleiben Eigentum LUSSO Outdoor bis zur vollständigen Bezahlung.
- Keine Gegenpartei darf Produkte verkaufen, verpfänden oder belasten.
- Bei Beschlagnahme oder Vermischung gelten spezifische Regeln.
ARTIKEL 13. | GEISTIGES EIGENTUM
- Alle Rechte an Produkten, Logos und Markennamen liegen bei LUSSO Outdoor oder Zulieferern.
- Die Gegenpartei darf nichts vervielfältigen, verbreiten oder veröffentlichen ohne Zustimmung.
ARTIKEL 14. | SLOTBESTIMMUNGEN
- Niederländisches Recht ist anwendbar.
- Streitigkeiten werden zuerst in gegenseitigem Einvernehmen beigelegt; andernfalls zuständiger Richter Utrecht.
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